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E-Rechnungs-Kalender

Die E-Rechnungs-Fristen in Europa — mit Quellen

Jedes Datum verlinkt auf den amtlichen Text. Mit den Quellen abgeglichen am 27 Oktober 2026.

  1. DE

    Deutschland: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können (XRechnung, ZUGFeRD). Quelle: § 27 (38) UStG

    In Kraft
  2. BE

    Belgien: Strukturierte B2B-E-Rechnungen (Peppol) sind für jedes umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen Pflicht. Quelle: FPS Finance

    In Kraft
  3. PL

    Polen: Rechnungen werden über KSeF ausgestellt — von großen Steuerpflichtigen seit dem 1. Februar 2026, von allen anderen seit dem 1. April 2026 (Verkäufer unter 10.000 PLN im Monat haben bis zum 31. Dezember 2026 Zeit). Quelle: Ministerstwo Finansów

    In Kraft
  4. FR

    Frankreich: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können; große und mittlere Unternehmen müssen sie auch ausstellen. Quelle: impots.gouv.fr

    In Kraft
  5. DE

    Deutschland: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen. Quelle: § 27 (38) UStG

    Demnächst
  6. FR

    Frankreich: Auch kleine und Kleinstunternehmen müssen E-Rechnungen ausstellen. Quelle: impots.gouv.fr

    Demnächst
  7. DE

    Deutschland: Die Übergangsphase endet — jedes Unternehmen stellt anderen Unternehmen E-Rechnungen aus (Kleinunternehmerregelung ausgenommen). Quelle: § 27 (38) UStG

    Demnächst
  8. EU

    EU (ViDA): E-Rechnungen und digitale Meldungen werden für grenzüberschreitende B2B-Umsätze innerhalb der EU Pflicht. Quelle: Directive (EU) 2025/516

    Demnächst

Deutsche Wirtschaftsverbände haben gefordert, den Termin 2027 auf 2028 zu verschieben; eine solche Änderung war bis zum 27 Oktober 2026 nicht beschlossen. Dieser Kalender dient der Information und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.